Rechtsprechung
BGH, 06.12.2012 - III ZR 310/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Behandlung von Tochtergesellschaften von Sparkassen hinsichtlich der Verpflichtung von Finanzberatern zur Aufklärung über Provisionen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behandlung von Tochtergesellschaften von Sparkassen hinsichtlich der Verpflichtung von Finanzberatern zur Aufklärung über Provisionen
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufklärungspflichten bei der Anlageberaterung durch die Tochtergesellschaft einer Sparkasse
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 29.09.2010 - 2 O 462/09
- OLG Hamm, 18.10.2011 - 34 U 147/10
- BGH, 06.12.2012 - III ZR 310/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.07.2012 - III ZR 308/11
Anlageberatung durch ein selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer …
Auszug aus BGH, 06.12.2012 - III ZR 310/11
Soweit es um die genaue Höhe der dem Anlageberater zukommenden Provision geht, ist es bei gebotener Abwägung der gegenüberstehenden Interessen der Vertragsparteien Sache des Anlegers dem generell das Provisionsinteresse des Beraters bekannt ist -, dieserhalb bei den Anlageberatern nachzufragen (vgl. nur Senatsurteil vom 19. Juli 2012 - III ZR 308/11, NJW 2012, 2952 Rn. 12 mwN).b) Ein selbständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse, das als 100 % ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2012 aaO Rn. 14).